Umstrittene Gesetzesnovelle

Kulturgutschutzgesetz in Bundestag eingebracht

Kunsthändler sprachen von "Enteignung", Künstler Georg Baselitz ließ aus Protest Leihgaben abhängen: Das geplante Kulturgutschutzgesetz hat viel Protest ausgelöst. Jetzt nahm es die erste parlamentarische Hürde

Der Bundestag hat fraktionsübergreifend Rückhalt für einen besseren Schutz von Kulturgütern signalisiert. Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) mahnten Vertreter aller Parteien am Donnerstag jedoch auch Nachbesserungen an. "Die Sorge vor einer vermeintlichen Enteignung ... zeigt, dass es noch erheblichen Klärungs- und Erklärungsbedarf gibt", sagte etwa der CDU-Abgeordnete Ansgar Heveling.

Grütters verteidigte das vor allem bei Sammlern und Händlern umstrittene Vorhaben. Trotz der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands friste der Kulturschutz hier seit Jahrzehnten eher ein Schattendasein, sagte sie. "Deutschland hinkt der europäischen und der internationalen Entwicklung nach wie vor hinterher."

Das Gesetz soll den illegalen Handel mit Kulturgütern aus Kriegs- und Krisengebieten eindämmen. Zugleich sollen einzigartige nationale Kunstwerke vor der Abwanderung ins Ausland geschützt werden. Der Kunsthandel warnte vor «kalter Enteignung» und einer Zerstörung des Marktes.

Die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws forderte einen Runden Tisch, um zusammen mit Fachleuten Kriterien für die Definition von national wertvollem Kulturgut festzulegen. "Der Eindruck politischer Willkür wäre fatal." Zugleich warf sie Grütters vor, durch falsche Kommunikation Verunsicherung in der Branche geschürt zu haben.

Als Vorsitzender des Kulturausschusses schlug der SPD-Abgeordnete Siegmund Ehrmann vor, bei geschützten Bildern über ein Vorkaufsrecht nach britischen Vorbild nachzudenken. Die CSU-Abgeordnete Astrid Freudenstein forderte, die Neuregelung dürfe niemanden über Gebühr belasten.