Erneute Verhandlung

Streit um Prüfbericht zur Bundeskunsthalle vor Gericht

Klage gegen einen Prüfbericht des Bundesrechnungshofes? Ob das überhaupt geht, muss jetzt das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden. Der ehemalige Geschäftsführer der Bundeskunsthalle will seinen guten Ruf wieder herstellen

Im Streit um einen Prüfbericht des Bundesrechnungshofes zur Bundeskunsthalle muss das Oberverwaltungsgericht Münster sich zuerst weiter mit Verfahrensfragen auseinandersetzen. Ob die Klage des ehemaligen Geschäftsführers der Bundeskunsthalle in Bonn überhaupt zulässig ist, müssen die obersten NRW-Verwaltungsrichter noch prüfen. Die Beratungen dazu dauerten am Montag an, das Gericht ließ offen, ob eine Entscheidung erst am Dienstag verkündet wird.

Wilfrid Gatzweiler klagt gegen die Bundesrepublik Deutschland und fordert einen Widerruf und Richtigstellungen von Teilen des Prüfberichts aus dem Jahr 2007. Darin wurde ihm die Verschwendung von Steuergeldern vorgeworfen. Gatzweiler musste seinen Posten räumen, obwohl er die Vorwürfe zurückwies. Die Aufsichtsgremien seien laut seiner Auskunft jederzeit über die Finanzpläne informiert gewesen. Der Streit drehte sich um die Vergabe von Freitickets für Freiluftkonzerte im Wert von rund 840.000 Euro.

Das Grundgesetz sichert dem Bundesrechnungshof eine Sonderstellung und richterliche Unabhängigkeit zu. In der ersten Instanz hatte deshalb das Verwaltungsgericht Köln die Klage von Gatzweiler als unbegründet zurückgewiesen.

In der mündlichen Verhandlung sagte Gatzweiler in Münster, dass er das Vertrauen in die Institutionen verloren habe. "Ich vermisse Objektivität und Neutralität. Für mich waren der Bundesrechnungshof genauso wie das Bundesverfassungsgericht immer unangreifbar. Das hat sich aber jetzt nach meinen Erfahrungen geändert", sagte Gatzweiler.

Das Gericht in Münster betonte erneut, dass in dieser Frage höchstrichterliche Entscheidungen fehlten. Unabhängig von der Zulassungsfrage kündigten die OVG-Richter deshalb an, Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zulassen zu wollen.