Debatte um Propaganda-Filme

Documenta: Aufsichtsrat und Gesellschafter kritisieren Kuratoren

In der jüngsten Diskussion um Antisemitismus-Vorwürfe gegen die Documenta Fifteen in Kassel haben der Aufsichtsrat und die Gesellschafter der Weltkunstschau der Künstlerischen Leitung Verantwortungslosigkeit vorgeworfen

Die Freiheit der Kunst sei ein hohes Gut und die exklusive künstlerische Verantwortung der Documenta Fifteen liege bei dem indonesischen Kuratorenkollektiv Ruangrupa, erklärten sie am Freitag in einer gemeinsamen Pressemitteilung. "Die Kuratorinnen und Kuratoren weigern sich jedoch, die damit verbundene Verantwortung wahrzunehmen oder in eine selbstkritische Reflexion der Ereignisse zu gehen."

Die Documenta Fifteen wird schon seit Monaten von Antisemitismus-Vorwürfen begleitet. Zuletzt hatte sich ein von den Gesellschaftern zu deren Aufarbeitung berufenes Expertengremium dafür ausgesprochen, einen umstrittenen propalästinensischen Propagandafilm nicht mehr zu zeigen, zumindest bis eine angemessene Kontextualisierung vorgenommen werde. Die Gesellschafter, die Stadt Kassel und das Land Hessen, schlossen sich dieser Forderung an, Ruangrupa sowie die Geschäftsführung der Documenta hingegen lehnten sie ab. Ruangrupa warf dem Expertengremium zudem Rassismus und Zensur vor.

"Diese Vorwürfe weisen wir auf das Schärfste zurück", teilten der Aufsichtsrat und die Gesellschafter jetzt mit. Man bedaure und kritisiere, dass Ruangrupa trotz anderslautender Empfehlungen auf die Fortsetzung der Vorführung der umstrittenen Filme "ohne kritische Einordnung der antisemitischen und gewaltverherrlichenden Inhalte" bestehe.

Der Aufsichtsrat und die Gesellschafter betrachteten es als notwendig, dass den Besucherinnen und Besuchern der Documenta eine solche Einordnung zur Verfügung gestellt werde, hieß es weiter. "Wir bitten deshalb die Künstlerische Leitung, die einhellige Einschätzung der Fachwissenschaftlichen Begleitung in der Ausstellung ergänzend zur eigenen Kontextualisierung sichtbar zu machen." Alternativ behielten sich die Gesellschafter vor, "diese Informationen außerhalb der Ausstellungsräume im Öffentlichen Raum am Zugang zu den Vorführungsorten für die Besucherinnen und Besucher zur Verfügung zu stellen."