Reform

Neues Stiftungsrecht vereinfacht Rückgabe von Raubkunst

Die mehr als 23 000 Stiftungen in Deutschland bekommen einen neuen Rechtsrahmen

Der Bundestag hat am späten Donnerstagabend eine umfassende Reform des Stiftungsrechts beschlossen. Wenn der Bundesrat ebenfalls zustimmt, werden die teils unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer vereinheitlicht und im Bürgerlichen Gesetzbuch zusammengeführt.

Damit soll auch die Restitution von NS-Raubkunst und Kolonialobjekten aus Stiftungsbesitz vereinfacht werden. Mit der Reform wird nämlich klargestellt, dass Stiftungen an der Rückgabe ihres Kulturguts nicht dadurch gehindert werden, dass es ein Teil des zu erhaltenden Stiftungsvermögens ist.