Gerichtsurteil

Niederlage für ehemaligen Geschäftsführer der Bundeskunsthalle 

Der ehemalige Geschäftsführer der Bundeskunsthalle in Bonn muss in einem jahrzehntelangen juristischen Streit gegen den Bundesrechnungshof eine weitere Niederlage einstecken

Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster kann Wilfried Gatzweiler keinen Widerruf oder die Richtigstellung bestimmter Äußerungen in einem Prüfbericht verlangen, wie das OVG am Donnerstag mitteilte. 

Der Bundesrechnungshof hatte 2007 die Kunst- und Ausstellungshalle geprüft. Veranstaltungen und Open-Air-Konzerte auf dem Museumsvorplatz wurden dabei als nicht ordnungsgemäß und nicht wirtschaftlich bezeichnet. Der Geschäftsführer musste daraufhin gehen. Weil er sich in seinen Persönlichkeitsrechten und in seiner Ehre verletzt sah, klagte er. Wie auch das Verwaltungsgericht Köln in der Vorinstanz sehen aber die obersten NRW-Verwaltungsrichter dafür keinen Grund und lehnten die Berufung ab (Az.: 16 A 2447/12).

Die beanstandeten Äußerungen des Bundesrechnungshofes seien Werturteile, bei denen es keinen Widerruf- und Richtigstellungsanspruch gebe. Bei den anderen kritisierten Feststellungen konnte das OVG den Eindruck des Klägers nicht nachvollziehen. Belege für Unwahrheiten im Prüfbericht des Bundesrechnungshof habe Gatzweiler nicht hinreichend dargelegt. 

Das OVG hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.