Restitutionsstreit

Welfenschatz der Preußen-Stiftung vor oberstem US-Gericht

Der Welfenschatz ist Gegenstand eines seit Jahren andauernden Restitutionsstreits. Nun soll ein US-Gericht entscheiden

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz hat vor dem obersten Gericht der USA ihren Anspruch auf den in der NS-Zeit verkauften Welfenschatz bekräftigt. Nach einer Anhörung vor dem Supreme Court in Washington erklärte Präsident Hermann Parzinger am Dienstag, die Stiftung habe dabei vorgetragen, warum der Fall ihrer Ansicht nach nicht vor ein US-Gericht gehöre. Neben den juristischen Argumenten habe die Stiftung betont, dass sie sich seit mehr als zwei Jahrzehnten der umfassenden Provenienzforschung und einer gerechten Lösung von NS-Restitutionsfällen verpflichtet fühle.

In dem Rechtsstreit geht es um die Rückgabe des Schatzes an die Nachfahren jüdischer Kunsthändler, die in den USA vor Gericht gegangen sind. Sie gehen davon aus, dass die Objekte ihren Vorfahren von den Nazis nur scheinbar legal weggenommen wurden. Die Stiftung ist nach eigenen Untersuchungen des Verkaufs des Welfenschatzes 1935 überzeugt, dass es sich nicht um einen NS-verfolgungsbedingten Zwangsverkauf handelt. Auch die Beratende Kommission für die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter sieht keinen Restitutionsfall.

Der Welfenschatz umfasst kostbare Altaraufsätze, Schmuckkreuze und Schreine aus dem Braunschweiger Dom. Die Goldschmiedearbeiten aus dem 11. bis 15. Jahrhundert gelangten 1671 in den Besitz des Welfenhauses. Die Stiftung hat die 44 der ursprünglich 82 Objekte seit der Nachkriegszeit in ihrer Obhut. Das Land Berlin hat den Schatz zu national wertvollem Kulturgut erklärt. Damit ist eine Ausfuhr nur noch mit Genehmigung der Bundesregierung möglich.