Köln (dpa) - Mit einer gehörigen Portion Dreistigkeit nutzte der inzwischen verurteilte Kunstfälscher Wolfgang Beltracchi die teils leichtfertige Prüfungspraxis des Kunstmarkts aus. Im Urteil gegen Beltracchi und seine Komplizen stellte das Landgericht Köln 2011 fest, dass der Kunstmarkt ihnen den Betrug «verblüffend einfach» gemacht habe. «Ernsthafte Kontrollen haben nicht stattgefunden.»
Knapp ein Jahr später ist nun erstmals ein spektakuläres Urteil in einem Zivilprozess über die Schadenersatzklage eines geprellten Käufers gesprochen worden. Zur Kasse gebeten wird nicht etwa der vor einem Jahr zu einer sechsjährigen Gefängnisstrafe verurteilte Beltracchi - er verbüßt die Strafe im offenen Vollzug -, sondern das renommierte Kölner Kunsthaus Lempertz.
Es soll laut Urteil gut zwei Millionen Euro an das maltesische Unternehmen Trasteco zahlen. Trasteco hatte 2006 das Gemälde «Rotes Bild mit Pferden» als ein im Katalog angepriesenes lange als verschollen geglaubtes Werk des rheinischen Expressionisten Heinrich Campendonk ersteigert. Das Bild erzielt einen Rekordpreis von fast 2,9 Millionen Euro mit Aufschlag und war auf der Titelseite des Auktionskatalogs abgebildet.
Das Landgericht Köln warf Lempertz in seinem Urteil Fahrlässigkeit bei der Prüfung vor. «Für eine sichere Zuschreibung des Bildes zu Heinrich Campendonk fehlte eine hinreichend tragfähige Grundlage.» In diesem Fall hätte nach Ansicht des Gerichts wegen des «Rekordfundes» und des sich abzeichnenden «Rekordpreises» für das Bild und weil es keine Abbildung davon in der Fachliteratur gab, ein naturwissenschaftliches Gutachten eingeholt werden müssen.
Doch es gab zum Zeitpunkt der Auktion keine schriftliche Echtheitsexpertise. Erst ein von Trasteco beauftragtes Speziallabor stellte später das Pigment Titanweiß in dem Bild fest. Dieses wurde zum Zeitpunkt der angeblichen Entstehung des Gemäldes 1914 aber noch gar nicht hergestellt. 2008 erkannte der Kunsthistoriker Ralph Jentsch, dass die Aufkleber der einstigen Galerie von Alfred Flechtheim auf der Rückseite des Bildes gefälscht waren. Lempertz indes verließ sich auf die Verfasserin des Campendonk-Werkverzeichnisses, Andrea Firmenich, die das Bild für echt erklärt hatte - auch noch nach der chemischen Analyse.
Der Fall ist mit dem Urteil nicht abgeschlossen, denn Lempertz will Berufung einlegen. Anwalt Heribert Reiners hält das Urteil ohne Beweisaufnahme zu den Sorgfaltspflichten für falsch. Das Gericht hatte den ursprünglichen Beschluss, vier Gutachter einzusetzen, wieder fallen gelassen.
Seit dem Beltracchi-Fälscherskandal werde «sorgfältiger geschaut», sagt Markus Eisenbeis, Inhaber des Kölner Auktionshauses Van Ham, der ein Frühwarnsystem für verdächtige Kunstwerke entwickelt hat. «Je höher der Wert, umso höher ist auch der Prüfmaßstab.» Aber auch naturwissenschaftliche Untersuchungen seien «kein Allheilmittel», um Fälschungen auf die Spur zu kommen. Chemische Analysen könnten letztlich nicht zwischen echt und falsch unterscheiden. «Für uns ist das Wichtigste, einen Restaurator zu fragen», sagt Eisenbeis. «Er sieht, was authentisch ist.»
Eisenbeis schließt nicht aus, dass weitere Prozesse gegen Verkäufer von Beltracchi-Fälschungen folgen könnten. In Frankreich läuft bereits ein Verfahren. «Die werden alle ihr Geld zurückholen wollen.»
Knapp ein Jahr später ist nun erstmals ein spektakuläres Urteil in einem Zivilprozess über die Schadenersatzklage eines geprellten Käufers gesprochen worden. Zur Kasse gebeten wird nicht etwa der vor einem Jahr zu einer sechsjährigen Gefängnisstrafe verurteilte Beltracchi - er verbüßt die Strafe im offenen Vollzug -, sondern das renommierte Kölner Kunsthaus Lempertz.
Es soll laut Urteil gut zwei Millionen Euro an das maltesische Unternehmen Trasteco zahlen. Trasteco hatte 2006 das Gemälde «Rotes Bild mit Pferden» als ein im Katalog angepriesenes lange als verschollen geglaubtes Werk des rheinischen Expressionisten Heinrich Campendonk ersteigert. Das Bild erzielt einen Rekordpreis von fast 2,9 Millionen Euro mit Aufschlag und war auf der Titelseite des Auktionskatalogs abgebildet.
Das Landgericht Köln warf Lempertz in seinem Urteil Fahrlässigkeit bei der Prüfung vor. «Für eine sichere Zuschreibung des Bildes zu Heinrich Campendonk fehlte eine hinreichend tragfähige Grundlage.» In diesem Fall hätte nach Ansicht des Gerichts wegen des «Rekordfundes» und des sich abzeichnenden «Rekordpreises» für das Bild und weil es keine Abbildung davon in der Fachliteratur gab, ein naturwissenschaftliches Gutachten eingeholt werden müssen.
Doch es gab zum Zeitpunkt der Auktion keine schriftliche Echtheitsexpertise. Erst ein von Trasteco beauftragtes Speziallabor stellte später das Pigment Titanweiß in dem Bild fest. Dieses wurde zum Zeitpunkt der angeblichen Entstehung des Gemäldes 1914 aber noch gar nicht hergestellt. 2008 erkannte der Kunsthistoriker Ralph Jentsch, dass die Aufkleber der einstigen Galerie von Alfred Flechtheim auf der Rückseite des Bildes gefälscht waren. Lempertz indes verließ sich auf die Verfasserin des Campendonk-Werkverzeichnisses, Andrea Firmenich, die das Bild für echt erklärt hatte - auch noch nach der chemischen Analyse.
Der Fall ist mit dem Urteil nicht abgeschlossen, denn Lempertz will Berufung einlegen. Anwalt Heribert Reiners hält das Urteil ohne Beweisaufnahme zu den Sorgfaltspflichten für falsch. Das Gericht hatte den ursprünglichen Beschluss, vier Gutachter einzusetzen, wieder fallen gelassen.
Seit dem Beltracchi-Fälscherskandal werde «sorgfältiger geschaut», sagt Markus Eisenbeis, Inhaber des Kölner Auktionshauses Van Ham, der ein Frühwarnsystem für verdächtige Kunstwerke entwickelt hat. «Je höher der Wert, umso höher ist auch der Prüfmaßstab.» Aber auch naturwissenschaftliche Untersuchungen seien «kein Allheilmittel», um Fälschungen auf die Spur zu kommen. Chemische Analysen könnten letztlich nicht zwischen echt und falsch unterscheiden. «Für uns ist das Wichtigste, einen Restaurator zu fragen», sagt Eisenbeis. «Er sieht, was authentisch ist.»
Eisenbeis schließt nicht aus, dass weitere Prozesse gegen Verkäufer von Beltracchi-Fälschungen folgen könnten. In Frankreich läuft bereits ein Verfahren. «Die werden alle ihr Geld zurückholen wollen.»