Gurlitt-Erbe

Bei Nazi-Raubkunst hat die Schweiz Nachholbedarf

Bern (dpa) - Aus der Distanz sieht man manches klarer: «Bern die Lust, Berlin die Last» - so hat am Dienstag die niederländische Zeitung «de Volkskrant» ihre Einschätzung zum schweizerisch-deutschen Abkommen über das Gurlitt-Erbe auf den Punkt gebracht. Die Blattmacher in der Kunststadt Amsterdam fanden bemerkenswert, was in Deutschland anscheinend kaum hinterfragt wird: Die Bundesrepublik bittet ihre Steuerzahler dafür zur Kasse, dass die Gurlitt-Sammlung auf Nazi-Raubgut untersucht wird, die künftig laut Testament dem Kunstmuseum in der Schweizer Bundesmetropole Bern gehören soll. Der Schweizer Staat gibt dafür kein Geld aus.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) hatte dies mit der «besonderen deutschen Verantwortung gegenüber den Opfern der NS-Diktatur» begründet. Nun werden in der Schweiz wieder Stimmen laut, die zumindest eine historische Mitverantwortung dafür reklamieren, dass damals große Mengen der jüdischen Besitzern geraubten Kunstwerke über Schweizer Händler weiterverkauft worden waren.

Sie verweisen darauf, dass die Schweiz eine Drehscheibe für den Handel mit Nazi-Raubkunst war. Schweizer Galerien und Kunsthändler organisierten seinerzeit große Auktionen und Verkäufe. Etliche Werke wurden an private Sammler verkauft, vor allem in den USA.

Die Schweiz gehört, wie Deutschland, zu den 43 Staaten, die sich 1998 mit dem Washingtoner Abkommen verpflichteten, Museumsbestände auf Kulturgüter zu überprüfen, die von den Nazis geraubt worden waren, und solche Kunstwerke an die rechtmäßigen Eigentümer zurückzugeben.

Als Jahre nach dem Inkrafttreten des Abkommens das Schweizer Bundesamt für Kultur (BAK) bei mehr als 500 Museen anfragte, wie es darum steht, bot sich ein Bild der Untätigkeit. «90 Prozent der hiesigen Museen haben ihre Hausaufgaben noch nicht gemacht», sagte der Schweizer Historiker Thomas Buomberger jetzt der «Berner Zeitung».

Er gehört zu jenen, die sich von der Gurlitt-Vereinbarung eine Signalwirkung «für den ganzen Schweizer Kulturplatz» erhoffen: «Es braucht eine gewissen Druck vonseiten der Behörden, damit endlich etwas passiert.» Das Gurlitt-Abkommen «könnte diesen Druck mit sich bringen, weil alle Augen auf die Schweiz gerichtet sind».

«Das ist die Gelegenheit zu sagen: Wir haben nicht immer alles richtig gemacht, aber wir wollen jetzt die moralische Führung übernehmen», empfahl auch Greg Schneider, der Vizepräsident der Jewish Claims Conference. Ob das so kommt, bleibt abzuwarten.

Bei den Washingtoner Richtlinien - so heißt es auf der Website des BAK durchaus korrekt - «handelt es sich um nicht bindende Grundsätze». Zudem gelten sie nur für staatliche Institutionen, nicht für private Einrichtungen. Dabei könnten private Kunsthandelsfirmen, sofern sie einst in den Verkauf von Werken aus Nazi-Deutschland verwickelt waren, mehr zur Aufklärung beitragen, wenn sie ihre Archive vollständig offenlegen würden.

Abgesehen davon kostet Provenienzforschung eine ganze Menge Geld. Der Berner Stadtpräsident Alexander Tschäppät hatte die Regierung der Eidgenossenschaft, den Bundesrat, im Juni im Parlament aufgefordert, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen und die notwendigen finanziellen Mittel bereitzustellen.

«Die Schweiz tut - auch als wichtiger Kunstmarkt - gut daran, alles in ihrer Macht zu tun, um den Komplex «Raubkunst» proaktiv aufzuarbeiten...», erklärte Tschäppät. Der Bundesrat verwies in der Antwort auf seine bisherigen Aktivitäten zur Durchsetzung der Washingtoner Richtlinien und lehnte gesetzliche Grundlagen für die Provenienzforschung ebenso ab wie zusätzliche finanzielle Mittel.

Angesichts der Kostenübernahme durch Deutschland habe das Kunstmuseum Bern «einen sehr guten Deal gemacht», findet Raubkunstexperte Buomberger. «Es wäre ein Zeichen der Verantwortung gewesen, moralisch wie auch finanziell, wenn man die Aufgabe - so groß sie auch erscheinen mag - gänzlich übernommen hätte», sagte er der «Berner Zeitung». «Nun entsteht der Eindruck, man schiebe die Probleme nach Deutschland ab.»