Bestätigung durch Gericht

Beuys-Witwe kann Foto-Ausstellung verbieten

 Düsseldorf (dpa) - Die Witwe des Künstlers Joseph Beuys kann das Ausstellen von Fotos einer Fett- und Schokoladenaktion ihres Mannes von 1964 auch weiterhin verbieten. In einem weitreichenden Urteil für Fotografen bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf am Freitag in zweiter Instanz eine frühere Entscheidung. Der Fotograf Manfred Tischer habe die Aktionskunst von Beuys durch die Fotos umgestaltet, begründete das Gericht sein Urteil. Das Urheberrecht des Künstlers dürfe aber nicht durch eine «eigenmächtige Veröffentlichung» dieser Umgestaltung beeinträchtigt werden.

   Das Beuys-Museum Schloss Moyland unterlag mit dieser Entscheidung der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, die die Interessen von Eva Beuys vertritt. Sie hatte 2009 vor dem Düsseldorfer Landgericht durchgesetzt, dass das Museum die 18 Fotos wieder abhängen musste. Das Gericht ließ eine Revision beim Bundesgerichtshof zu. Die künstlerische Direktorin von Schloss Moyland, Bettina Paust, machte sich dafür stark, in die nächste Instanz zu gehen.

   Joseph Beuys (1921-1986) hatte 1964 in der ZDF-«Drehscheibe» live aus Margarine-Riegeln eine Fettecke hergestellt, mit Schokolade ein Transparent gemalt und einen Spazierstock mit Fett verlängert. Tischer, der 2008 starb, hatte die Aktion festgehalten. Die Fotoserie sei als Umgestaltung der Aktionskunst einzustufen, begründete der Vorsitzende Richter Prof. Wilhelm Berneke seine Entscheidung. «Die Bearbeitung besteht im Wesentlichen in einer Verkürzung auf die Möglichkeiten der Fotografie.» Moyland-Anwalt Simon Bergmann hatte argumentiert, dass in den Fotos charakteristische Merkmale der Aktion wie Geräusche und Bewegung weggefallen seien.

   Berneke machte klar, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handele, die nicht automatisch auf alle Fotos von Happenings, Theater- oder Musikdarbietungen übertragbar sei: «Wenn wir eine solche dichte Folge von Fotografien haben, wie sie hier vorliegt, und zugleich eine Auswahl, eine Verkürzung in der Serie liegt, dann sehen wir darin eine Umgestaltung.» In diesem Fall sei die Umgestaltung aber nicht so weit von der Aktion entfernt, dass sie als freie Bearbeitung gelte, die ohne Erlaubnis des Künstlers gezeigt werden könne.

   Moyland-Direktorin Paust kritisierte, dass Museen nun nicht mehr ihrer Grundaufgabe nachkommen könnten: «Wir dürfen unseren eigenen Bestand nicht ausstellen, was diese Serie betrifft. Das wird einige sehr vorsichtig werden lassen. Das finde ich sehr traurig.» Museen, Galerien und Archive, die Fotos von Kunstaktionen ausstellen wollten, würden künftig bei den Künstlern oder ihren Erben nachfragen, meinte Paust. «Und deswegen würde ich persönlich sagen, eine Entscheidung in höchster Ebene wäre angebracht.» Ob das Verfahren in die Revision geht, entscheidet die Moyland-Stiftung, zu der auch das Land Nordrhein-Westfalen gehört.