Suche nach Raubkunst

Bundestag prüft "Verdachtsfälle"

Berlin (dpa) - Der Deutsche Bundestag überprüft bei der Suche nach NS-Raubkunst die eigene Kunstsammlung. Dabei gibt es zwei «Verdachtsfälle», die derzeit von einer Kunsthistorikerin genau überprüft würden, teilte das Parlament am Montag zu einem Bericht der «Bild»-Zeitung mit. Demnach geht es um das Ölgemälde «Kanzler Bülow spricht im Reichstag» (1905) von Georg Waltenberger und die Kreidelithographie «Straße in Königsberg» (1918) von Lovis Corinth. Die laufenden Untersuchungen würden bis März/April 2014 abgeschlossen, teilte der Bundestag mit. Es stehe aber noch nicht fest, ob es von den Nazis gestohlene Kunst ist.

   Der Kunsthistorikerin lägen zudem keine Erkenntnisse vor, dass bei einem dieser Werke ein Zusammenhang zur Sammlung Gurlitt bestehe. Aus der Sammlung des Bundestages stammen schätzungsweise 700 Werke aus der Zeit vor 1945. 592 seien bereits überprüft, erläuterte ein Sprecher.

   Das Parlament begrüße die Klärung der Herkunft der betreffenden Kunstwerke und habe darum im Jahr 2012 die Provenienzrecherche eingeleitet. Seitdem werde die Kunstsammlung des Bundestages vollständig überprüft, um mögliche Raubkunstfälle ausfindig zu machen und entsprechend eine Restituierung (Rückgabe oder Entschädigung) einzuleiten. Dies sei 2009 bereits mit einem Bismarck-Gemälde von Franz von Lenbach geschehen.

   Das Thema Raubkunst ist besonders in den Schlagzeilen, nachdem der Fund von mehr als 1000 Kunstwerken in der Münchner Wohnung des Kunsthändler-Sohns Cornelius Gurlitt bekanntwurde. Ermittler beschlagnahmten dort die verschollen geglaubte Sammlung von Gurlitts Vater, darunter Werke von Picasso, Chagall, Matisse, Beckmann und Nolde.

   Fast 600 Bilder stehen im Verdacht, Nazi-Raubkunst zu sein. Bei beinahe 400 könnte es sich um Werke handeln, die die Nazis als «Entartete Kunst» diffamierten und aus Museen entfernten. Eine Taskforce ermittelt.

   Die Vizepräsidentin des Bundestags, Petra Pau, sagte der «Welt» mit Blick auf die Parlamentssammlung, sie gehe davon aus, dass im Fall von gefundener Raubkunst alles unternommen werde, um die ursprünglichen Besitzer zu ermitteln. «Sollte es sich um Raubkunst handeln, wird der Bundestag diese an die Angehörigen der ursprünglichen Eigentümer zurückgeben.»

   Pau ist laut dem Bericht überzeugt, dass das Parlament, wenn es Raubkunst in seinem Bestand finden sollte, diese arglos erworben hat. «Wir haben ja immer wieder Fälle, dass geraubte Kunst sich in öffentlichen Sammlungen und anderswo befand, ohne dass dies klar war.» Allerdings habe man sich mit der Frage der Herkunft auch nicht weiter befasst.

   Der Bundestag hatte die «Bild» dementiert: Es gebe keine entdeckte Nazi-Raubkunst im Parlament - sondern zwei «Verdachtsfälle». Die Zeitung zitierte daraufhin den Rechtsanwalt Christoph Partsch, einen Experten für Restitutionsfälle: «Das Recht kennt die Unterscheidung zwischen Raubkunstverdachtsfällen und Raubkunst nicht. Wenn die Alteigentümer von Kunstwerken vom NS-Regime verfolgt wurden und ihre Kunstwerke während der Hitlerherrschaft verloren haben, spricht man von Raubkunst. Auch wenn sich heute der genaue Hergang des Verlusts nicht mehr genau rekonstruieren lässt.»

   Es gibt laut Partsch nach der von der Bundesregierung unterzeichneten Washingtoner Erklärung und der Theresienstädter Erklärung eine Verpflichtung zur Aufklärung und Rückgabe für deutsche Behörden. «Hier gilt die Beweislastumkehr.»