München (dpa) - Der Anwalt des Münchner Kunstsammlers Cornelius
Gurlitt (81) will gegen die Berichterstattung über seinen Mandanten
vorgehen. «Sein Leben ist komplett aus den Fugen geraten, auch durch
die Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte, etwa, wenn Bilder aus
den Ermittlungsakten abgedruckt wurden oder er als Messie in einer
Höhle bezeichnet wurde», sagte Rechtsanwalt Hannes Hartung im
Interview der «Süddeutschen Zeitung» (Donnerstag). Was seit November
geschehen sei, als der spektakuläre Fund von weit mehr als 1000
Kunstwerken in Gurlitts Schwabinger Wohnung bekanntwurde, habe dem
alten Mann gesundheitlich schwer zugesetzt. «Da wurden Grenzen
überschritten, wir werden dagegen vorgehen», sagte Hartung.
Sein Mandant sei im übrigen stets bereit gewesen, sich mit Erben auseinandersetzen, die möglicherweise Ansprüche auf seine Bilder erheben, betonte Hartung in der «SZ». Inzwischen liefen auch Gespräche. Bei dem Verkauf des «Löwenbändigers» von Max Beckmann 2011 habe Gurlitt die Erben des Sammlers Alfred Flechtheim am Verkauf beteiligt. «Und damals gab es anders als heute noch keinen äußeren Druck.»
Mit der Veröffentlichung eines Videos reagierte das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» auf Vorwürfe des Anwalts, den Kunstsammler falsch zitiert zu haben. «Spiegel Online» zeigte das Video mit einem Interview, das Gurlitt der «Spiegel»-Autorin Özlem Gezer gegeben hatte. Gurlitts Anwalt hatte dem «Spiegel» vorgeworfen, das verbreitetet Zitat «Freiwillig gebe ich nichts zurück», sei falsch. In dem Video sagt Gurlitt allerdings: «Das mache ich nicht. Ich geb nichts freiwillig zurück», oder «Das mache ich auf keinen Fall.»
Anwalt Hartung sagte der Zeitung, Gurlitt habe seine Sammlung nicht versteckt und mögliche Probleme damit auch nicht verdrängt. «Das Problem Verdrängung ist nicht eines von Gurlitt. Es ist ein deutsches Problem.» Er erhob auch Vorwürfe gegen deutsche Museen: «Die deutschen Museen haben nach dem Washingtoner Abkommen ihre Hausaufgaben nicht gemacht», sagte Hartung. «Oft spricht man nicht einmal mit den Anspruchstellern.»
Sein Mandant sei im übrigen stets bereit gewesen, sich mit Erben auseinandersetzen, die möglicherweise Ansprüche auf seine Bilder erheben, betonte Hartung in der «SZ». Inzwischen liefen auch Gespräche. Bei dem Verkauf des «Löwenbändigers» von Max Beckmann 2011 habe Gurlitt die Erben des Sammlers Alfred Flechtheim am Verkauf beteiligt. «Und damals gab es anders als heute noch keinen äußeren Druck.»
Mit der Veröffentlichung eines Videos reagierte das Nachrichtenmagazin «Der Spiegel» auf Vorwürfe des Anwalts, den Kunstsammler falsch zitiert zu haben. «Spiegel Online» zeigte das Video mit einem Interview, das Gurlitt der «Spiegel»-Autorin Özlem Gezer gegeben hatte. Gurlitts Anwalt hatte dem «Spiegel» vorgeworfen, das verbreitetet Zitat «Freiwillig gebe ich nichts zurück», sei falsch. In dem Video sagt Gurlitt allerdings: «Das mache ich nicht. Ich geb nichts freiwillig zurück», oder «Das mache ich auf keinen Fall.»
Anwalt Hartung sagte der Zeitung, Gurlitt habe seine Sammlung nicht versteckt und mögliche Probleme damit auch nicht verdrängt. «Das Problem Verdrängung ist nicht eines von Gurlitt. Es ist ein deutsches Problem.» Er erhob auch Vorwürfe gegen deutsche Museen: «Die deutschen Museen haben nach dem Washingtoner Abkommen ihre Hausaufgaben nicht gemacht», sagte Hartung. «Oft spricht man nicht einmal mit den Anspruchstellern.»