Rückgabe von Raubkunst

Kunstmuseum Bern beklagt Verzögerungen im Fall Gurlitt


München/Bern (dpa) - Das Kunstmuseum Bern beklagt Verzögerungen im Fall Gurlitt. Durch die Ansprüche einer Cousine des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt auf dessen Erbe ziehe sich die Rückgabe von Raubkunst in die Länge. «Es gibt Verzögerungen durch dieses Verfahren», sagte der Stiftungsratsvorsitzende Christoph Schäublin am Dienstag. «Das sind keine Vorwürfe, sondern das ist eine Feststellung.»

Durch das schwebende Verfahren am Nachlassgericht in München ist noch immer nicht endgültig geklärt, wer der rechtmäßige Erbe von Gurlitts millionenschwerer Kunstsammlung ist. «Das verkompliziert», sagte Schäublin. Auch eine Forschungsstelle zur Sammlung Gurlitt will das Museum erst dann einrichten, wenn endgültig über das Erbe entschieden ist. Leiten soll sie der Schweizer Kunsthistoriker Oskar Bätschmann.

Bislang habe das Museum auf eine schnelle Klärung der Erbschaftsfrage gehofft, inzwischen habe sich diese Hoffnung allerdings zerschlagen, weil das zuständige Gericht nicht vor dem Herbst von einer Entscheidung ausgehe, sagte Schäublin.

Der im Mai vergangenen Jahres gestorbene Gurlitt hatte seinen kompletten Besitz inklusive der millionenschweren, umstrittenen Kunstsammlung dem Kunstmuseum Bern vermacht. Allerdings zweifelt Gurlitts Cousine Uta Werner das Testament an und erhebt selbst Anspruch auf das Erbe. Sie hat einen formlosen Erbscheinantrag beim Amtsgericht München eingereicht, über den auch Monate danach noch nicht entschieden ist - unter anderem auch, weil noch nicht alle Unterlagen bei Gericht eingegangen sind.

Werner und ihre Angehörigen hätten aber «die notwendigen Unterschriften geleistet und den Weg für eine sofortige Rückgabe frei gemacht», betonten Werner und ihre Angehörigen ihrerseits in einer Mitteilung. Schon im November hatte Werner erklärt, der Rückgabe von identifizierter Raubkunst - unabhängig von juristischen Fragen - nicht im Weg stehen zu wollen.

Eine Rückgabe der von der Taskforce «Schwabinger Kunstfund» als Raubkunst identifizierten Werke ist nach Angaben von Museumsdirektor Matthias Frehner trotz dieser Unterschriften bislang nicht möglich, weil nicht nur Werner, sondern alle anderen Angehörigen, die möglicherweise als Gurlitts Erben infrage kommen, eine solche Erklärung abgeben müssten.

Die Restitution von Raubkunst aus der Sammlung Gurlitt ist laut einer Vereinbarung zwischen dem Kunstmuseum Bern und Deutschland Sache der Bundesregierung. Das Museum selbst habe damit gar nichts zu tun, betonte der Stiftungsratsvorsitzende Schäublin.

Die Taskforce «Schwabinger Kunstfund», die ihre Arbeit noch lange nicht abgeschlossen hat, bestätigte bislang bei drei Bildern den Verdacht auf Raubkunst. Dabei handelt es sich um die «Sitzende Frau» von Henri Matisse, die demnach den Erben des jüdischen Kunsthändlers Paul Rosenberg gehört, und Max Liebermanns «Zwei Reiter am Strand». Ein New Yorker Anwalt hatte Ansprüche auf das Bild erhoben. Auch bei dem Carl-Spitzweg-Bild «Das musizierende Paar» wurde der Raubkunst-Verdacht bestätigt. Bei dem Ölgemälde «Paris Kathedrale» von Camille Pissarro aus dem Jahr 1902, das in Gurlitts Salzburger Haus gefunden wurde, handelt es sich nach Einschätzung des Kunstmuseums Bern ebenfalls zweifelsfrei um Raubkunst.

Cornelius Gurlitt stand von November 2013 an monatelang im Mittelpunkt eines Kunstkrimis um Nazi-Raubkunst, nachdem in seiner Schwabinger Wohnung mehr als tausend Kunstwerke gefunden wurden. Auch in seinem Haus in Salzburg tauchten später wertvolle Bilder auf - unter anderem von Paul Cézanne, Edouard Manet, Claude Monet, Pablo Picasso, Auguste Renoir, Ernst Ludwig Kircher, Paul Klee, Edvard Munch, Emil Nolde und Max Liebermann.