Gerichtsprozess

Schweizer Künstler muss wegen Flamingo-Graffiti zahlen

Ein Flamingo des Graffiti-Künstlers Harald Naegeli an einer leerstehenden Düsseldorfer Tankstelle

Der Künstler Harald Naegeli muss wegen seiner Flamingo-Graffiti an Düsseldorfer Hauswänden zahlen

Das Verfahren gegen ihn wegen Sachbeschädigung wurde am Dienstag vom Düsseldorfer Amtsgericht nur gegen Geldauflagen eingestellt.

So wurde der 79-Jährige zur Wiedergutmachung des Schadens der Hauseigentümer in Höhe von insgesamt fast 800 Euro und zur Zahlung von 500 Euro an ein Kinderhospiz verpflichtet. Naegeli reagierte enttäuscht: "Ich wollte ein Kunstwerk an Stelle des Geldes geben, aber im Kapitalismus zählt halt nur das Geld", sagte der Schweizer. Für die Kunststadt Düsseldorf sei die Entscheidung "eine Peinlichkeit".

Zuvor hatte Naegeli zugegeben, an der NRW-Akademie der Wissenschaften und der Künste sowie weiteren Häusern Flamingos aufgesprüht zu haben. Aus seiner Sicht sei dies keine Sachbeschädigung und nicht strafbar. Einen Strafbefehl in Höhe von 600 Euro hatte er nicht akzeptiert.