Nach Freispruch

Staatsanwaltschaft geht gegen Meese-Freispruch vor

 Kassel (dpa) - Für den Künstler Jonathan Meese ist der Kasseler Rechtsstreit um einen verbotenen Hitlergruß auch nach dem Freispruch noch nicht zu Ende. Die Staatsanwaltschaft habe Rechtsmittel gegen das Urteil des Amtsgerichts vom 14. August eingelegt, sagte Staatsanwalt Götz Wied am Freitag auf Anfrage. Sie bleibe grundsätzlich dabei, dass eine Straftat vorliege. Meese hatte in einem öffentlichen Gespräch die «Diktatur der Kunst» gefordert und den Arm zweimal zu dem verbotenen Gruß gehoben. Das Gericht hatte zugunsten der Kunstfreiheit entschieden und ihn freigesprochen. Es sei bei der Performance um eine Kunstdiskussion gegangen, hieß es.

   Nach Wieds Angaben wurde das Rechtsmittel zunächst eingelegt, um die gesetzliche Frist von einer Woche zu wahren. Sobald das schriftliche Urteil vorliege, werde die Behörde entscheiden, ob sie in Revision gehe oder Berufung einlege. Im Falle einer Berufung käme es zu einer Neuauflage des Prozesses, in dem auch noch einmal die Zeugen gehört würden. Bei einer Revision hingegen wird überprüft, ob das Gericht Fehler gemacht hat. Theoretisch ist es grundsätzlich auch möglich, dass das Rechtsmittel zurückgezogen wird.

   Meese war das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vorgeworfen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte dafür eine Geldstrafe von 12 000 Euro gefordert. Das Gesetz garantiere nicht die grenzenlose Kunstfreiheit, hatte Staatsanwalt Enrico Weigelt argumentiert. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Der Hitlergruß sei Teil einer Inszenierung gewesen.

   Juristischer Ärger droht  Meese  nach wie vor auch in  Mannheim. Er hatte  bei  einer  Theateraufführung  im  Juni mehrmals  den Hitlergruß  gezeigt  und  eine  Alien-Puppe  mit  einem  Hakenkreuz beschmiert. Die Staatsanwaltschaft  ermittelt  wegen  Volksverhetzung.