Bonn

Zehnjähriger von Marmor-Stele erschlagen - Freispruch für Bildhauerin 

Griffe an den Eingangstüren zum Landgericht Bonn
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Griffe an den Eingangstüren zum Landgericht Bonn

Nach dem Tod eines zehnjährigen Jungen durch eine umstürzende Marmor-Stele in Bonn ist die Bildhauerin vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden

Für den tragischen Tod des Kindes sei keiner verantwortlich zu machen, urteilte das Bonner Amtsgericht am Donnerstag. Der 65-jährigen Künstlerin war vorgeworfen worden, ihre mannshohen Skulpturen, Granit- und Marmorplatten ungesichert vor ihrem Künstler-Atelier abgestellt und nicht auf ihre Standfestigkeit überprüft zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte nach fünfstündiger Verhandlung letztlich auch Freispruch gefordert. Die Nebenklage forderte eine Verurteilung wegen mangelnder Sicherung.

Die Stele aus dem Jahr 2007, die ursprünglich im Bonner Landesmuseum ausgestellt gewesen war, hatte schon acht Jahre an diesem Platz gestanden, ohne umzukippen. Keiner habe das Szenario kommen sehen, so die Richterin. Der Zehnjährige war am 16. März 2018 mit einem gleichaltrigen Freund auf dem Weg zu einem privaten Abenteuer-Platz auf dem Gelände einer früheren Tapetenfabrik gewesen, auf dem sich auch das Atelier befindet. Der Junge hatte laut Urteil seinen Fuß gegen die Skulptur gestellt und an ihr gezogen, um sie zum Kippen zu bringen. Dies hatte sein Freund als Zeuge vor Gericht berichtet. 

Als die Marmor-Stele - 1,83 Meter hoch und etwa 500 Kilo schwer - tatsächlich nachgab, hatte er - so schilderte die Richterin - "keine Chance mehr auszuweichen und wurde darunter begraben". Der am Kopf schwer verletzte Junge starb auf dem Weg ins Krankenhaus.

Die Bildhauerin, die zu dem Zeitpunkt nicht im Atelier war, erklärte in dem Prozess, dass sie nie die Vorstellung gehabt habe, dass eine ihrer Stein-Arbeiten umfallen und ein Kind erschlagen könnte. Die furchtbare Tragödie gehe ihr sehr nah.