Klage des Sammlers Bert Kreuk

Danh Vo unterliegt in Rechtsstreit

Danh Vo wurde von einem Privatsammler verklagt, weil der Künstler angeblich ein Ausstellungsstück nicht geliefert hat. Jetzt hat das Gericht zugunsten des Sammlers entschieden: Danh Vo muss für den Kläger ein "beeindruckendes und großes Werk" schaffen.

Der dänisch-vietnamesische Künstler Danh Vo muss innerhalb eines Jahres ein neues Werk für den niederländischen Sammler Bert Kreuk anfertigen. Das entschied ein Gericht in Rotterdam. Es gab somit dem Sammler Recht, der behauptet, Danh Vo habe ihm eine große Installation versprochen, die eigens für eine von Kreuk kuratierte, mitfinanzierte und mit eigenen Sammlungsbeständen ausgestattete Schau im städtischen Gemeentemuseum in Den Haag hergestellt werden sollte. Vo habe nicht geliefert, und so sei es nötig gewesen, die Ausstellung neu zu arrangieren, hatte Kreuk argumentiert.

Er verklagte den Künstler und seine Berliner Galeristin Isabella Bortolozzi auf rund 900.000 Euro Schadenersatz – für die angeblich daraus resultierende Rufschädigung und für die Verluste, die er gemacht habe, weil er Kunstwerke veräußert habe, um die Vo-Arbeit erwerben zu können.

Danh Vo und seine Galeristin bestritten die Vorwürfe: Die Arbeit sei dem Gemeentemuseum übergeben worden mit einem allein von Vo und dem Museum unterzeichneten Leihvertrag. Diese Arbeit sei nach Ablauf der Schau beschlagnahmt worden. Es handele sich dabei um "Fiat veritas et pereat mundus" von 2013, teilte Danh Vos Studio auf Nachfrage mit.

Kreuk ging es aber nicht um dieses Werk, sondern um eine bislang nicht realisierte Installation, die er in Auftrag gegeben haben will. Obwohl es keine schriftliche Übereinkunft dazu gab, sah das Gericht eine offenbar mündliche Verabredung als bindend an. Bert Kreuk soll nach dem Urteil des Gerichts für das noch zu entstehende Auftragswerk die ursprünglich angeblich vereinbarte Summe von 350.000 Dollar zahlen. Sollte Danh Vo sich weigern, das Kunstwerk herzustellen, oder sollte er die Arbeit zu spät abliefern, muss er und seine Galeristin eine Strafe von 10.000 Euro pro Tag Verzögerung zahlen, bis zu einem Maximum von 350.000 Euro.

Im Urteil heißt es, dass Kreuk und Vo sich zusammensetzen sollten, um über den Charakter des zu relisierenden Kunstwerks zu sprechen. Es solle auf jeden Fall "beeindruckend und groß" werden. Das beschlagnahmte "Fiat veritas et pereat mundus" solle der Galeristin zurückgegeben werden.

Der Sammler äußerte sich auf Artnet zufrieden: "Für mich ging es immer um das Prinzip, dass jeder seine Absprache einhalten sollte." Danh Vo kündigte gegenüber Monopol an, in Berufung gehen zu wollen: "Der Fall ist noch nicht vorbei." Es gebe keinerlei schriftliche Vereinbarung.

Dem Rechtsstreit ging eine öffentliche Diskussion um die Geschäftspraxis Bert Kreuks voraus. Insgesamt elf Arbeiten verschiedener Künstler, die in seiner Ausstellung "Transforming the Known" Gemeentemuseum zu sehen waren, versteigerte Kreuk nach Ablauf der Schau. Hat der Sammler das Museum lediglich zur institutionellen Aufwertung seiner Besitztümer und seiner Glaubwürdigkeit benutzt?

In einem unveröffentlichten Statement, das Monopol vorliegt, empört sich eine bedeutende amerikanische Galeristin über dieses Geschäftsgebaren: Ihr und ihren Kollegen, die Kreuk noch nicht lange kannten, erschien die Ausstellung wie ein "Stempel der Legitimation". Umso mehr habe sie der rasche Verkauf vieler Werke überrascht: "Ich wundere mich über das Gemeentemuseum, das durch dieses Praxis genauso betrogen ist wie wir. Wir sind keine Niederländer, aber es scheint doch, dass es mehr Kontrolle hätte geben müssen." Die Galeristin habe drei Arbeiten an den Sammler verkauft. Aber entgegen seinen Beteuerungen, dass sie langfristig an ein Museum gingen, habe er sie alle wenige Monate später auf Auktionen gegeben.

Kreuk verteidigte den Verkauf der im Museum gezeigten Werke in einem Interview des Branchendienstes "Artinfo": Er wolle das so gewonnene Geld in junge Kunst investieren.