Vor Abstimmung im Bundestag

Ausschuss beschließt Änderungen zum Kulturgutschutzgesetz

Kunstsammler und Galeristen sind auf den Barrikaden. Seit mehr als einem Jahr wehren sie sich gegen das geplante Kulturgutschutzgesetz. Im letzten Augenblick gibt es jetzt Änderungen

Unmittelbar vor der Schlussabstimmung über das umstrittene Gesetz zum Schutz von Kulturgütern in Deutschland hat der Kulturausschuss des Bundestags Nachbesserungen beschlossen. Ziel sei ein fairer Interessenausgleich zwischen dem Staat und Händlern sowie Sammlern, sagte Ausschusschef Siegmund Ehrmann (SPD) der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch nach der nichtöffentlichen Sitzung.

Am Donnerstag steht die Schlussabstimmung im Bundestag an. Der Bundesrat will sich voraussichtlich am 8. Juli nochmals mit dem Vorhaben befassen.

Das von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) vorgeschlagene Gesetz soll die Abwanderung von national wertvoller Kunst ins Ausland verhindern. Gleichzeitig soll die Einfuhr von Raubkunst aus Kriegs- und Krisengebieten erschwert werden.

Nach dem Beschluss des Ausschusses soll künftig bei der Ausfuhr besonders wertvoller Werke eine Genehmigungspflicht gelten, wenn das Bild älter als 75 Jahre ist. In Grütters' Entwurf waren 70 Jahre vorgesehen.

Zudem wurde eine Regel eingefügt, die den Ankauf von national wertvollem Kulturgut durch den Staat erleichtern soll. Für die Einfuhr von Raubgut wurde laut Ehrmann eine klarere Rückgabeverpflichtung festgeschrieben.

Seinen Angaben zufolge stimmten Union und SPD den von ihnen vorgeschlagenen Änderungen zu. Die Opposition hatte zum Teil ähnliche Anträge, enthielt sich jedoch, weil sie sich von den Regierungsparteien zu spät informiert fühlte.

Bei Kunstsammlern und Galeristen war das Gesetzesvorhaben von Anfang an auf teils erbitterten Widerstand gestoßen. Künstler Georg Baselitz hatte im vergangenen Jahr aus Protest Leihgaben in Museen abhängen lassen.

Der Deutsche Museumsbund begrüßte das Vorhaben dagegen am Mittwoch erneut. "Es ist ein großer Schritt nach vorn für die Stärkung des Kulturgutschutzes auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene", erklärte Verbandspräsident Eckart Köhne. Der Deutsche Kulturrat, Dachverband von mehr als 200 Bundeskulturverbänden, nannte das Vorhaben "notwendig und längst überfällig".

Nach der erwarteten Zustimmung des Bundestags muss das Gesetz  auch noch im Bundesrat eine Mehrheit finden. Baden-Württemberg und Hessen hatten vergangene Woche in einem Brief an Grütters Bedenken angemeldet. Die Kultusministerkonferenz (KMK) erklärte jedoch, es zeichne sich ein Konsens ab.