Kunstaktion vom Zentrum für politische Schönheit

Streit um "Flüchtlinge Fressen"

Kommt jetzt das Aus für die Berliner Aktion "Flüchtlinge Fressen" vor dem Gorki-Theater? An dem dort aufgebauten Tiger-Gehege liegt es nicht. Der Bezirk Mitte hat andere Einwände. Das Theater wehrt sich

Um die Berliner Kunstaktion "Flüchtlinge Fressen" ist ein Streit entbrannt. Der Bezirk Mitte will das Projekt mit dem Tiger-Gehege vor dem Maxim Gorki Theater stoppen. Die Begründung: Die Aktion sei als Informationsveranstaltung zum Grundgesetz angemeldet gewesen, sagte der Leiter des Straßen- und Grünflächenamts Mitte, Harald Büttner, am Dienstag. Es handele sich aber um eine beabsichtigte politische Provokation. Für eine solche Versammlung wäre die Polizei als Anmelder zuständig gewesen. Das Gorki-Theater wehrte sich gegen die Vorwürfe und stellte sich demonstrativ hinter die Kunstaktion.

Der Hintergrund: Das Theater arbeitet mit der für Provokationen bekannten Künstlergruppe Zentrum für politische Schönheit zusammen. Diese fordert eine Änderung der Flüchtlingspolitik. Sonst seien Flüchtlinge angeblich bereit, sich den Zirkustigern in dem Gehege öffentlich zum Fraß vorwerfen zu lassen.

Der Bezirk fühlt sich über den Charakter der Veranstaltung getäuscht. Er hat den Aktivisten die Genehmigung entzogen, wie Büttner erläuterte. "Morgen sind sie im rechtsfreien Raum." Sie müssten dann mit dem Abbau beginnen. Möglicherweise werde der Streit das Verwaltungsgericht beschäftigen, so Büttner. Einwände aus Sicht des Tierarztes, der die Aktion kontrollierte, gebe es nicht.

Das Zentrum für politische Schönheit konterte auf Facebook: "Wir machen gerade die versprochene Informationsveranstaltung und bauen gar nichts ab. Seit wann können Informationen nicht mehr provozieren?"

"Die Arena vor dem Maxim Gorki Theater bleibt stehen", teilte die Bühne mit. Der geschäftsführende Direktor Jürgen Maier sagte, diese sei ein Kunstprojekt. Dieses sei im Mai auch als Theaterprojekt vom Grünflächenamt genehmigt worden. "Wir sind ein Theater und machen Kunst." Die Bühne werde mit den gebotenen rechtlichen Mitteln gegen eine mögliche Verfügung vorgehen.