Brandenburg setzt Hohenzollern Frist im Streit um Entschädigung 

Das Haus Hohenzollern fordert ein dauerhaftes, unentgeltliches Wohnrecht entweder im Schloss Cecilienhof (hier im Bild), auf Schloss Lindstedt oder in der Villa Liegnitz in Potsdam
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Das Haus Hohenzollern fordert ein dauerhaftes, unentgeltliches Wohnrecht im Schloss Cecilienhof oder an drei anderen Orten in Potsdam

Das Land Brandenburg hat dem Haus Hohenzollern im Streit über Entschädigungsleistungen eine Frist gesetzt

Bis zu diesem Mittwoch soll Georg Friedrich Prinz von Preußen, Chef des Hauses Hohenzollern und Ururenkel des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II., erklären, dass er auf Entschädigungszahlungen in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro verzichtet. Dies teilte das brandenburgische Finanzministerium am Dienstag mit. Zuvor hatte "Spiegel Online" berichtet. 

Derzeit ruht ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam. Das Land will das Geld nicht zahlen, die Hohenzollern hatten dagegen geklagt. Ansprüche bestehen dem Bericht zufolge dann nicht, falls die Vorfahren des Prinzen "dem nationalsozialistischen System erheblich Vorschub geleistet hätten" - dieser Auffassung ist das Land Brandenburg.

Der Anwalt der Hohenzollern, Markus Hennig, erklärte am Dienstag auf Anfrage, derzeit würden Gespräche mit Bund und Ländern geführt, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. "Ich gehe davon aus, dass die morgigen Gespräche weitere Klarheit bringen, auch ob der Finanzminister tatsächlich für die Landesregierung spricht, die mit uns bislang nicht über Presseverlautbarungen kommuniziert."

Wann und wo die Gespräche an diesem Mittwoch stattfinden, wurde zunächst nicht mitgeteilt. Außerdem geht es zwischen dem Haus Hohenzollern und dem Bund sowie den Ländern Berlin und Brandenburg um Verhandlungen über die Rückgabe teils sehr wertvoller Kunstobjekte. Mit der Ausrufung der Weimarer Republik und der Abdankung des Kaisers war die Monarchie 1918 beendet. Das Vermögen der Hohenzollern wurde beschlagnahmt.

Die Hohenzollern hatten über ihren Anwalt erklärt, dass sie die historischen Sammlungen in Museen für die Öffentlichkeit erhalten wollen. Nach Angaben des Anwalts soll es um eine möglichst einvernehmliche Gesamtregelung gehen, wie sie zum Beispiel das Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz von 1994 vorsehe.