Streit um Entschädigungen

Ex-Finanzminister ruft Hohenzollern-Erbe zu Rücknahme von Klage auf

Der frühere Brandenburger Finanzminister Christian Görke (Linke)
Foto: dpa

Der frühere Brandenburger Finanzminister Christian Görke (Linke)

Bund, Länder und Hohenzollern ringen seit längerer Zeit um die Frage der Rückgabe von Kunstgegenständen. Außerdem läuft ein Gerichtsverfahren um Entschädigung. Etwa ein Jahr, nachdem Brandenburg das Verfahren fortgesetzt hat, äußert sich Ex-Finanzminister Görke

Der frühere Brandenburger Finanzminister Christian Görke (Linke) hat an Georg Friedrich Prinz von Preußen appelliert, im Streit um Entschädigungen eine Klage gegen das Land fallen zu lassen. "Um die Chancen für eine Einigung zu verbessern, brauchte der Prinz von Preußen nur seine Klage gegen das Land Brandenburg zurücknehmen", sagte der Landtagsabgeordnete der Deutschen Presse-Agentur. "Dann wäre meiner Meinung nach auch der Weg frei, um die anderen nicht minder wichtigen vermögensrechtlichen Fragen bald zu klären. Auch davon ist eine Vielzahl unserer Museen und Stiftungen betroffen."

Das Haus Hohenzollern fordert die Rückgabe zahlreicher Kunstgegenstände sowie 1,2 Millionen Euro Entschädigung vom Land Brandenburg. Das Land Brandenburg hatte eine Entschädigung auf Basis des Einigungsvertrages abgelehnt - es ist der Auffassung, das Haus Hohenzollern in Person des damaligen Kronprinzen Wilhelm von Preußen (1882-1951) habe dem nationalsozialistischen System erheblich Vorschub geleistet. Gegen die Ablehnung klagte das Haus Hohenzollern. Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Potsdam ruhte zwischenzeitlich, das Land nahm es im vergangenen Jahr wieder auf.

Das Haus Hohenzollern, der Bund sowie die Länder Berlin und Brandenburg verhandeln zudem über die Rückgabe teils sehr wertvoller Kunstobjekte. Die Gespräche hatten im vergangenen Jahr zunächst keinen Erfolg. Georg Friedrich Prinz von Preußen, Chef des Hauses Hohenzollern und Ururenkel des letzten deutschen Kaisers Wilhelm II., erklärte im Januar, sein Ziel sei es, dass alle ausgestellten Objekte an ihrem Ort verbleiben sollten.

Im Juni betonte Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange (SPD) im Landtag, die Problematik beschäftige die öffentliche Hand und das Haus Hohenzollern seit fast drei Jahrzehnten. Die Beiträge aller Beteiligten hätten das Problem bisher allerdings in keiner Weise einer Lösung nähergebracht. Außerdem sitze das Kulturministerium, aber nicht das Finanzministerium mit am Verhandlungstisch.

«Wir sind nach wie vor an einer umfassenden gütlichen Einigung interessiert», sagte der Verhandlungsführer von Georg Friedrich Prinz von Preußen, Jürgen Aretz, am Dienstag. "Die Art und Weise, wie Herr Görke an dieses Thema herangegangen ist, war nicht darauf gerichtet, zu einer gütlichen Einigung zu kommen. (...) Dass die Landesregierung Brandenburg im Unterschied zum vergangenen Jahr mit einer Stimme am Verhandlungstisch spricht, ist allerdings eine Voraussetzung dafür, dass es zielführende Gespräche mit der Kulturstaatsministerin des Bundes und den beteiligten Ländern geben kann."

Die Frage des Wohnrechts, zu der es den Hohenzollern zufolge Überlegungen und Vorschläge etwa zu DDR-Zeiten und in den 1990er-Jahren von Brandenburg gab, ist nach Angaben von Aretz faktisch erledigt. In einer gemeinsamen Stellungnahme mit der staatlichen Seite habe der Prinz von Preußen am 24. Juli 2019 feststellen lassen, dass die Frage eines Wohnrechts einer umfassenden gütlichen Einigung nicht im Wege stehen werde, sagte Aretz, der früher Staatssekretär in Thüringen war.

Ex-Minister Görke verwies darauf, dass es dem Finanzressort unter seiner Leitung um die Frage des finanziellen Ausgleichs gegangen sei. «Im Gegensatz zum Bund und dem Land Berlin hat das Brandenburger Finanzministerium nicht die Aufgabe, sich mit dem Haus Hohenzollern über einzelne Vasen oder andere Kunst -und Sammlungsgegenstände zu streiten, deren historischer Ursprung häufig in der Zeit der Weimarer Republik liegt», erklärte der Linke-Abgeordnete.