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Grütters zum Kulturgutschutz: "Erster Praxistest bestanden"

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Monika Grütters

Die Kunstszene war in Aufruhr, Georg Baselitz ließ aus Protest sogar Leihgaben in Museen abhängen. Ein Jahr später zeigt sich Deutschlands oberste Kulturchefin mit ihrem neuen Gesetz zum Schutz von Kunstwerken durchaus zufrieden

Das umstrittene Kulturgutschutzgesetz hat sich nach Ansicht von Kulturstaatsministerin Monika Grütters im ersten Jahr bewährt. "Das Gesetz hat seinen ersten Praxistest bestanden. Eine 'Antragsflut' bei den Genehmigungsverfahren ist gänzlich ausgeblieben", erklärte die CDU-Politikerin am Donnerstag in Berlin.

Die Neuregelung war am 6. August 2016 nach einer teils erbittert geführten Debatte in Kraft getreten. Sie soll die Abwanderung national wertvoller Kulturgüter ins Ausland verhindern und die Einfuhr von Raubkunst aus dem Ausland erschweren.

Nach den Rückmeldungen aus den Ländern liege der Verwaltungsaufwand durch das neue Gesetz deutlich unter den Befürchtungen des Kunsthandels, betonte Grütters. So seien in den ersten elf Monaten bundesweit knapp tausend Ausfuhrgenehmigungen in den EU-Binnenmarkt beantragt worden, der Handel habe mit bis zu 30 000 Anträgen gerechnet.

In 320 Fällen haben Museen den Angaben zufolge das neue Instrument der "allgemeinen offenen Genehmigung" genutzt. Anders als bei den bisher notwendigen Einzelanträgen gilt sie für fünf Jahre und den gesamten Museumsbestand. "Dadurch konnte der Verwaltungsaufwand für die Museen, vor allem aber auch mittelfristig für die Verwaltungen der Länder, erheblich reduziert werden", so Grütters.

Eine Umfrage der dpa hatte kürzlich ergeben, dass einige Bundesländer kaum Veränderungen registrieren. Andere meldeten zwar höhere Antragszahlen und einen größeren Verwaltungsaufwand. Statt Wut und Ärger hatte sich inzwischen aber allerorten eher sachliche Kritik durchgesetzt.

Als "national wertvoll" ist laut Grütters seit dem vergangenen Jahr nur ein einziges Kunstwerk eingetragen worden - und dies auf Antrag des Eigentümers selbst. Ein zweites Verfahren laufe derzeit. Sammler und Händler hatten auch hier deutlich höhere Zahlen befürchtet, zum Teil war sogar von Enteignung die Rede.

Der Bundesverband Deutscher Galerien und Kunsthändler hält gleichwohl an seiner Kritik fest. Die Zahl der Anträge verkenne völlig, dass es oft um ganze Sammlungen oder Konvolute gehe, sagte Geschäftsführerin Birgit Maria Sturm. "Wir bekommen nicht die wahren Zahlen. Es kann keine Rede davon sein, dass sich der Verdruss über das Gesetz gelegt hat."