Urheberrechtsstreit zu Kippenbergers "Paris Bar"

Das Gerichtsurteil kann der Bedeutung des Bildes nichts anhaben

Der Auftragsmaler Götz Valien muss künftig neben Martin Kippenberger als Urheber der "Paris Bar"-Bilder genannt werden. Das hat ein Münchner Gericht am Montag entschieden. Was bedeutet dieses Urteil für die Kunstwerke?

Dass Martin Kippenberger seine "Paris Bar"-Bilder nicht selbst gemalt hat, war nie ein Geheimnis, im Gegenteil. Das humorvolle Zerlegen aller Regeln und Gewissheiten des Kunstbetriebs bildete das Zentrum von Kippenbergers Kunst, und dafür war sein blitzgescheiter Verstand nützlicher als das Geschick der Hände.

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