Nach Teilnahme am Frauenstreik

Protest gegen Entlassungen am Kunstmuseum Basel

 Aufruf zum Frauenstreik durch einer Projektion auf dem Baseler Roche-Turm
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Aufruf zum Frauenstreik durch einer Projektion auf dem Baseler Roche-Turm

Braucht man eine Erlaubnis, um zu streiken? Die Debatte darüber ist entfacht, nachdem das Kunstmuseum Basel zwei Mitarbeiterinnen fristlos entlassen hat, die am 14. Juni am Schweizer Frauenstreik teilgenommen haben

Die beiden Frauen waren an jenem Tag als Aufsichten eingeteilt, also auf "sicherheitsrelevanten Posten", so der Marketingleiter des Kunstmuseums Wolfgang Giese. Wie das Regionaljournal von Radio SRF letzten Freitag berichtete, habe es laut der Gekündigten, die anonym bleiben wollen, am 14. Juni mehr Aufsichtspersonal gehabt als üblich, also hätten sie sich spontan dazu entschlossen, am Frauenstreik teilzunehmen.

Von hier aus wird die Wahrheit zur Verhandlungssache: Laut der Angestellten habe der Tagesverantwortliche der Aufsicht zwar Bedenken geäußert, dann aber doch umdisponiert und ihre Posten besetzen können, "also sind wir gegangen". Das Kunstmuseum jedoch bestreitet dies: Der Verantwortliche habe gesagt, "er könne keinen Ersatz finden". Somit hätten die Mitarbeiterinnen ihren Posten "ohne rechtzeitige Vorankündigung verlassen."

Am Tag nach dem Frauenstreik, an dem im ganzen Land Hundertausende auf die Strasse gingen, um für Gleichstellung zu kämpfen, bekundete das Kunstmuseum auf Facebook seine Solidarität mit den Streikenden. In der darauf folgenden Woche wurde den beiden Mitarbeiterinnen, die sich noch in der Probezeit befanden, gekündigt. Die Begründung: "Wir haben das Vertrauen in sie verloren. Hätten sie die Streikteilnahme früher angemeldet, hätten wir Wege gefunden, Ersatz für sie zu finden", so Giese. 

Während eine Online-Petition nun fordert, die Kündigungen zurückzuziehen, gibt sich das Kunstmuseum diskussionsbereit: Auf Facebook wird betont, man setze sich für die Gleichberechtigung der Geschlechter ein und verweist unter anderem auf interne Workshops. Doch auch wenn es sich aus Sicht des Kunstmuseums um einen rein arbeitsrechtlichen Fall und nicht um Fragen der Gleichstellung handelt: Der Imageschaden ist wohl nicht mehr so leicht zu beheben. 

Update 24. Juni, 15 Uhr: In Absprache mit dem Präsidialdepartement biete das Kunstmuseum Basel den beiden Mitarbeiterinnen eine zweite Chance, gibt die Institution in einem Statement bekannt