Düsseldorf

Kunstsammler verliert Prozess um altägyptische Sargmaske

Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf
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Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf

Ein Kunstsammler aus Rheinland-Pfalz hat einen Prozess gegen die NRW-Landesregierung um eine 2000 Jahre alte ägyptische Sargmaske und eine 3500 Jahre alte Brosche verloren

Das NRW-Kulturministerium habe Sargmaske und Brosche zu Recht bei der Einfuhr nach Deutschland sichergestellt, entschied das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Freitag. Es sei nicht auszuschließen, dass beide Gegenstände bei Raubgrabungen in Ägypten entdeckt und dann illegal außer Landes gebracht worden seien.

Bei der Sargmaske handele es sich zweifelsfrei um nationales Kulturgut Ägyptens, das unter das Kulturschutzgesetz falle. Die Maske wurde laut Gutachten in einer Region hergestellt, die zum heutigen Staatsgebiet Ägyptens gehört und in der zwischen 2011 und 2017 Raubgrabungen stattfanden. Da die Sargmaske zuerst 2017 in Paris versteigert wurde, liege nahe, dass sie aus Raubgrabungen stammt.

Der Kläger sagte, er sei davon ausgegangen, dass die Maske seit den 1970er Jahren in Privatbesitz eines US-Amerikaners gewesen sei. Bei der Brosche sah das Gericht den Fall ähnlich. Geklagt hatte der 80-jährige Dirk Gemünden aus Ingelheim in Rheinland-Pfalz. Er hat mit seiner Frau eine Stiftung und das Museum "Obentraut 3" gegründet, in der die Gegenstände ausgestellt werden sollten.

Im Frühjahr 2020 hatte er in den USA bei einer Auktion drei Kunstobjekte ersteigert. Im Fall des dritten Objekts gewann Gemünden: Bei einer fast 2500 Jahre alten Sargtafel konnte er nachweisen, dass diese nicht unter das Kulturschutzgesetz fällt.

Der 80-Jährige sagte, er sei bereit, die Maske an Ägypten zurückzugeben und schlug vor, "bevor sie – wie so viele andere Objekte – da in irgendeinem Lager verschwindet, sie bis zur endgültigen Rückgabe in dem Museum auszustellen".

Dem Vorschlag zeigte sich Richter Andreas Heusch aufgeschlossen. Das Kulturschutzgesetz erlaube dies ausdrücklich. Die Vertreterin des Landes sagte, sie werden den Vorschlag gerne weitergeben (Az.: 1 K 4764/20, 1 K 4762/20, 1 K 4655/20).

Bei der Einfuhr im Mai 2020 wurden die historischen Artefakte vom Zoll beschlagnahmt und dann vom NRW-Kultusministerium auf Grundlage des Kulturschutzgesetzes von 2016 sichergestellt. Im Mai 2021 informierte das Auswärtige Amt die ägyptische Botschaft darüber. Das Kulturschutzgesetz soll helfen, nationale Kulturgüter zu schützen und deren illegale Ein- und Ausfuhr verhindern.