Gewinnspiel

Monopol verlost 10 x 2 Karten für Miron Schmückle im Städel

Der Künstler Miron Schmückle zeichnet Blumen und Gewächse, die es nur in seiner Fantasie gibt. Am 1. Dezember ist er zu einem Gespräch im Städel in Frankfurt am Main zu Gast. Gewinnen Sie hier Karten

Sprießende Knospen, Lippenblütengewächse und zarte Wurzelarme – Künstler Miron Schmückle malt bunte Blumennetze auf hellem Hintergrund und schafft damit einen verwunschenen Bildkosmos. Das Besondere: seine Motive sind zwar ungeheuer detailliert und könnten aus Naturführern stammen - die Pflanzen sind jedoch alle fiktiv.

Am Freitag, 1. Dezember, ist Miron Schmückle bei "Städel Invites" zu Gast. Dann spricht er mit Museumsdirektor und Kurator Philipp Demandt über seine Ausstellung "Flesh for Fantasy". Außerdem ist das Publikum eingeladen, "die Sammlung des Städel und spannende Verbindungen zu den Werken des Künstlers zu entdecken". Der Einlass beginnt um 18.30 Uhr, es gibt Drinks sowie ein DJ-Set. 

In Rumänien unter Diktator Ceaușescu aufgewachsen, war der Horizont für Schmückle zunächst sehr eng, heute gehört er nach Ansicht des Städels zu den "singulären Protagonisten der Gegenwartskunst". 

Seine Motive sind Ergebnis seiner Fantasie, obwohl er sich schon lange mit Kunstgeschichte sowie mit Flora und Fauna auseinandersetzt und Ähnlichkeiten zur Realität durchaus gewollt sind. In der Schau "Flesh for Fantasy" sind unter anderem neu entstandene Bilder zu sehen, die sich zwischen "feinmalerischem Hyperrealismus, präziser Naturbeobachtung und überbordender Vorstellungskraft bewegen", wie es in der Ausstellungsbeschreibung heißt. 

Für das Live-Event mit Miron Schmückle am Freitag, 1. Dezember, ab 19 Uhr im Städel-Museum in Frankfurt am Main verlost Monopol 10 x 2 Freikarten. Für die Teilnahme an der Verlosung bitte eine E-Mail mit dem Betreff "Blumen" und Ihrem Vor- und Nachnamen bis Montag, 20. November, 14 Uhr, an info(at)monopol-magazin.de schicken. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden per Mail benachrichtigt, die Karten werden an der Kasse hinterlegt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.