Sotheby's-Auktion

Angeblich neue Hintergründe zu Banksys Schredder-Aktion enthüllt

Foto: Banksy/Press Association Images/dpa
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Das zur Hälfte geschredderte Bild bei Sotheby's

Der Kunsthändler Kenny Schachter will weitere Hintergründe zum jüngsten Streich des Street-Art-Künstlers Banksy erfahren haben: Das Auktionshaus Sotheby's soll klare Anweisungen erhalten haben, wie mit dem später geschredderten Kunstwerk umzugehen sei

Zwar, so räumt der in London lebende US-Amerikaner in seiner "Artnet News"-Kolumne ein, gehe es ihm bei dem Fall wie vielen Beobachtern: Er möchte Banksys Aktion nie wieder erwähnen. Der Street-Art-Künstler aus Bristol hatte in seinem Werk "Girl with Balloon" von 2006 einen Mechanismus im Rahmen versteckt, der das Bild im Moment des letzten Gebots im Londoner Auktionshaus Sotheby's schreddert. Diese massenwirksame (und etwas plumpe) Kunstmarktkritik hatte bereits den  Zenith des öffentlichen Interesses überschritten, als ein anonymer Informant, den Schachter in einer Bar am Londoner Flughafen Heathrow traf, ihm die ganze Geschichte verraten habe. 

Banksys Bild "Girl with Balloon" habe nämlich eine Widmung getragen: "Thanks, Jo", mit einem Herzen versehen. Nun heißt Banksys PR-Beauftragte Jo Brooks. Diese Information an sich ist noch nicht geheim. Schachters Informant hatte aber weitere Details über die Einsendung des Kunstwerks. Sotheby's sei von einer Person aus Banksys PR-Abteilung kontaktiert worden und zwar mit genauen Bestimmungen zu dem Werk: Das Gemälde solle während der Versteigerung im Raum hängen, es müsse in der zweiten Hälfte des Abends verkauft werden, und auf keinen Fall sollten Bild und Rahmen voneinander getrennt untersucht werden. 

Der Schätzwert von "Girl with Balloon" war vergleichsweise gering: 200.000 bis 300.000 Pfund, und normalerweise werden Werke aus dem unteren Preissegment nicht im Auktionsraum gezeigt, so Schachter. In diesem Fall ist es trotzdem geschehen. Nicht nur dieser Umstand deute darauf hin, dass zwischen dem Auktionshaus und den Einsendern ein vertrautes Verhältnis besteht. Die Verkäufer boten auch an, eine Verkäufergebühr von fünf Prozent zu zahlen, Sotheby's lehnte ab, schließlich einigte man sich auf zehn Prozent. 

"Aber", so Schachter, "das ist alles, was Sotheby's wusste." Theoretisch gebe es hier einen Straftatbestand: Betrug durch das Vorenthalten von Informationen, denn die Auflagen der Verkäufer wurden nicht publik gemacht. Da aber die Käuferin, eine europäische Sammlerin und langjährige Kundin des Hauses, wie es hieß, eingewilligt habe, das halb geschredderte Bild zu kaufen, gebe es keine Klägerin, mithin kein Verbrechen. 

Das Auktionshaus streitet jede Mitwisserschaft ab. Von Schachters Enthüllung bleibt jedenfalls die Erkenntnis: Banksys Streich war kein inside job - oder zumindest nur zur Hälfte.