Gerichtsurteil

Streit um Uecker-Werk "Schwarzes Feld" entschieden

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Der Künstler Günther Uecker 2016 in Rostock

Das 40 Jahre alte Nagel-Kunstwerk "Schwarzes Feld" von Günther Uecker wechselt trotz eines verdächtigen Flecks auf der Rückseite nicht den Besitzer

Das entschied das Düsseldorfer Landgericht am Freitag, wie eine Sprecherin mitteilte (Az.: 1 O 114/16). Eine Klägerin hatte die Herausgabe des Werks verlangt: Die verstorbene ursprüngliche Besitzerin habe es ihrem inzwischen ebenfalls verstorbenen Ehemann geschenkt und dessen Namen "Hans" auf der Rückseite vermerkt, weil er das Bild nicht direkt mitnehmen wollte.

Dies hatte die Erbin bestritten: Die ursprüngliche Besitzerin und jener "Hans" seien zur fraglichen Zeit zerstritten gewesen, sie habe ihm das auf 20 000 Euro taxierte Werk gewiss nicht geschenkt.

Ein Sachverständiger entdeckte auf der Rückseite des Bildes zwar einen verdächtigen Fleck, vermutlich verursacht mit einem Lösungsmittel. Dass dort aber einmal "Hans" oder "Für Hans" stand, konnte er nicht feststellen. Das Gericht wies die Klage ab.