Urheberrechtsverletzung?

Street-Art-Künstler verklagt GM wegen Werbespot mit seinem Wandbild

Foto: dpa
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Firmenzentrale von General Motors in Detroit

Der Schweizer Street-Art-Künstler Smash 137 hat General Motors verklagt, weil eines seine Wandbilder in einem Werbespot der US-Autofirma zu sehen ist. Doch kann er für das Graffiti in einem Parkhaus Urheberrechtsansprüche geltend machen?

Adrian Falkner, wie Smash 137 mit bürgerlichem Namen heißt, hatte das Graffito vor einigen Jahren als Auftragsarbeit in einem Parkhaus produziert. General Motors ist der Ansicht, dass in Kalifornien Bilder auf Gebäuden nicht mit Urheberschutz behaftet sind. Der Anwalt des Künstlers hingegen argumentiert, dass diese rechtliche Ausnahme nur bei Sehenswürdigkeiten, Denkmäler und Wahrzeichen gelte.

Der Fall erinnert an eine Klageandrohung des New Yorker Street-Art-Künstler REVOK gegen H&M vor einigen Monaten. Die Arbeiten des Sprayers waren auf Werbefotos des schwedischen Modegiganten zu sehen. H&M argumentierte, dass für illegale Graffiti kein Urheberrecht gilt. Diese Aussage hat eine Protestwelle in der Sprayer-Community ausgelöst.