Kulturerbe

Tempel in Südkorea und Japan streiten um geraubte Skulptur

Im Streit mit einem Tempel in Japan um das Recht an einer vermutlich einst geraubten Skulptur von hohem Kulturwert aus dem 14. Jahrhundert hat ein Tempel in Südkorea vorläufig das Nachsehen

Ein Berufungsgericht in der südkoreanischen Stadt Daejeon habe am Mittwoch die zivilrechtliche Klage des südkoreanischen Buseok-Tempels zurückgewiesen, wonach die 50,5 Zentimeter große Statuette mit einem sitzenden Bodhisattva - einer Art Erleuchtungswesen - an ihn übergeben werden müsse, berichtete die südkoreanische Zeitung "Hankyoreh" am Donnerstag.

Ein Knackpunkt in dem Streit ist die Herkunft der Skulptur. Der Buseok-Tempel argumentiert, sie gehöre ihm. Es gebe Indizien, dass sie im 14. Jahrhundert von japanischen Piraten geplündert und nach Japan gebracht worden sei.

Südkoreanische Diebe stahlen die Skulptur im Oktober 2012 aus dem Kannon-Tempel auf der südjapanischen Insel Tsushima. Die Diebe wurden noch im selben Jahr in Südkorea gefasst. Die Skulptur befindet sich gegenwärtig in einem staatlichen Forschungsinstitut in Daejeon. Der Kannon-Tempel will sie jedoch zurückhaben.

Im Gegensatz zu einem Urteil der ersten Instanz befand das Hohe Gericht in Daejeon jetzt, dass der Buseok-Tempel in der heutigen Form wahrscheinlich nicht mehr mit dem früheren Tempel identisch sei. Das Eigentumsrecht an der Skulptur sei deshalb schwer nachzuweisen, auch wenn die Skulptur wahrscheinlich durch Plünderung nach Japan gekommen sei. Über eine Rückgabe der Skulptur an Japan müsse die südkoreanische Regierung in Übereinstimmung mit internationalen Übereinkommen entscheiden. Laut "Hankyoreh" kündigten die Anwälte des Buseok-Tempels an, in Revision gehen zu wollen.