Künstlergruppe

Zentrum für politische Schönheit darf Foto von AfD-Mann nicht veröffentlichen

Zentrum für politische Schönheit vor de, Bundestag
Foto: dpa

Aktivisten vom Zentrum für politische Schönheit bauen im Dezember 2018 vor dem Bundestag ein Plakat-Gestell ab, welches sie im Rahmen der Aktion "Wir haben etwas zur Aufklärung von Chemnitz beizutragen" aufstellen wollten. Das Plakat musste auf Anweisung der Polizei zunächst abgedeckt werden. Später wurde es konfisziert.

Die Künstlergruppe Zentrum für Politische Schönheit (ZPS) ist im Rechtsstreit um ein von ihr veröffentlichtes Bild eines AfD-Politikers unterlegen

Laut einem Urteil des Landgerichts Erfurt vom Montag, darf das ZPS weiterhin eine bestimmte Aufnahme eines AfD-Lokalpolitikers aus Gotha auf einer Website nicht öffentlich zur Schau stellen. Mit der Entscheidung wurde eine einstweilige Verfügung von Anfang des Jahres bestätigt, gegen die das ZPS Widerspruch eingelegt hatte.

Die Künstlergruppe aus Berlin hatte im Internet mit Fotos nach angeblichen Teilnehmern rechter Demonstrationen und Ausschreitungen in Chemnitz 2018 gesucht. Der Name der Website, die nur kurze Zeit online war, lautete soko-chemnitz.de. Auch eine Aufnahme des Gothaer AfD-Politikers war mit dem Wort "Erwischt!" darunter. Veröffentlicht das ZPS dieses Bild erneut auf der Website, ist laut Urteil ein Ordnungsgeld bis zu 250 000 Euro möglich. Dagegen ist bis 15. Mai eine Berufung möglich.

Das ZPS stellte im November 2017 eine Nachbildung des Berliner Holocaust-Mahnmals in der Nähe des Wohnhauses von AfD-Politiker Björn Höcke im thüringischen Bornhagen (Eichsfeld) auf - als Reaktion auf dessen umstrittene Rede in Dresden zum Geschichtsverständnis der Deutschen. Im Rahmen dieser Aktion sprach das ZPS von einer Überwachungsaktion gegen Höcke.

Das nahm ein Staatsanwalt in Gera zum Anlass, um Ermittlungen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen das ZPS einzuleiten. Dies Verfahren wurde kürzlich eingestellt. Nach Angaben des Thüringer Justizministeriums ist es im Rahmen der Ermittlungen weder zu Durchsuchungen, Überwachungsmaßnahmen noch anderen Grundrechtseingriffen gekommen.