Wegen Hinweisportal für vermisste Waffen

Anklage gegen Gründer des "Zentrums für Politische Schönheit" erhoben

Container zur Waffenabgabe des Zentrums für Politische Schönheit vor dem Bundeskanzleramt in Berlin
Foto: Courtesy ZPS

Container zur Waffenabgabe des "Zentrums für politische Schönheit" vor dem Bundeskanzleramt in Berlin

Mit einem Hinweisportal in Bundeswehr-Aufmachung suchte das "Zentrum für Politische Schönheit" 2020 verschwundene Waffen. Nun wurde deswegen gegen einen Gründer der Künstlergruppe Anklage erhoben

Die Künstlergruppe "Zentrum für politische Schönheit" (ZPS) hatte im Oktober 2020 vor dem Bundeskanzleramt in Berlin einen Sammelcontainer für Waffen errichtet. Die Installation war in Bundeswehr-Flecktarnmuster bemalt und erinnerte an eine Abgabestelle für Altkleider. "Wir suchen unsere Waffen" stand auf dem Container im Regierungsviertel. Gleichzeitig wurde eine Website freigeschaltet, die optisch an eine offizielle Seite der Bundeswehr erinnert und eine Belohnung für Hinweise zu verschwundenen Waffen aus dem Bestand der Truppe verspricht.  

Da sich die Aktivisten dort als Militärischer Abschirmdienst (MAD) ausgeben, hat die Staatsanwaltschaft Berlin nun Anklage wegen "Amtsanmaßung und Fälschung beweiserheblicher Daten" erhoben. Die Anklage richtet sich laut Pressemitteilung gegen einen heute 42-jährigen Gründer des ZPS, der die Website www.unsere-waffen.de eingerichtet haben soll. Die Altersangabe passt zum Aktionskünstler Philipp Ruch. Nun muss das Amtsgericht Tiergarten klären, ob die Aktion von der Kunstfreiheit gedeckt ist. 

Hintergrund ist dabei die Tatsache, dass beim deutschen Militär Waffen und Sprengstoff vermisst werden. Dabei handelt es sich mindestens um 60 Kilogramm Sprengstoff, 100 Dienstwaffen und Zehntausende Schuss Munition. Mehrfach wurden vermisste Waffen in Privatbesitz von Mitgliedern der Bundeswehr beziehungsweise der Spezialkräfteeinheit KSK gefunden. Die damalige Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer hatte das Kommando Spezialkräfte kurz vorher im Sommer 2020 wegen Rechtsextremismus in den eigenen Reihen unter Bewährung gestellt.

Laut Mitteilung sieht die Staatsanwaltschaft Berlin Ähnlichkeiten zu einem anderen Fall. 2021 hatte das ZPS die AfD hinters Licht geführt, als es sich als Flyerservice ausgab und dann tonnenweise bestelltes Wahlmaterial der Partei vernichtete. In diesem Fall gab es eine Razzia wegen des Verdachts der Fälschung beweisrelevanter Daten. Das Landgericht Berlin hatte im Beschwerdeverfahren verneint, dass das Vorgehen von der Kunstfreiheit gedeckt ist. Es habe sich "vorrangig [um] eine plakative Aktion und keine freie, schöpferische Gestaltung" gehandelt.