Klage abgewiesen

Gehry-Bauten in Düsseldorf unter vorläufigem Denkmalschutz

Die Gehry-Bauten am Düsseldorfer Medienhafen sind zu architektonischen Wahrzeichen der Stadt geworden. Nun stehen sie unter vorläufigem Denkmalschutz - eine Klage gegen die Entscheidung wurde abgewiesen

Die geschwungenen Bauten von Star-Architekt Frank O. Gehry im Düsseldorfer Medienhafen stehen vorläufig unter Denkmalschutz. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht bestätigte eine entsprechende Entscheidung der Landeshauptstadt (Az.: 28 L 1407/21). Die Eigentümerin eines der drei Gebäude hatte gegen die Unterschutzstellung geklagt.

Es sei damit zu rechnen, dass der "Neue Zollhof" als Denkmal in die Denkmalliste eingetragen werde. Unerheblich sei, dass die zwischen den Jahren 1996 und 1999 errichteten Gehry-Bauten noch der Gegenwartsepoche zuzurechnen seien. Das Gebäude-Ensemble hat sich zu einem der Wahrzeichen und meistfotografierten Plätze Düsseldorfs entwickelt.

Der Begriff des "Denkmals" setze nicht voraus, dass das Objekt aus einer abgeschlossenen historischen Epoche stammen müsse. Damit könnten auch jüngere, zeitgenössische Objekte Denkmäler sein.

Es sei auch nicht zu beanstanden, dass die Denkmalbehörde die Gebäude vollumfänglich, also auch das Innere, unter Schutz gestellt habe. Gegen den Beschluss kann Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster erhoben werden.