Düsseldorf

Klimaaktivist nach Kartoffelbrei-Attacke im NRW-Landtag freigesprochen

Klimaaktivist Winfried Bernhardt im Foyer des Gerichts in Düsseldorf
Foto: dpa

Klimaaktivist Winfried B. im Foyer des Gerichts in Düsseldorf

Im Prozess um eine Kartoffelbrei-Attacke auf ein Pressefoto im Landtag von Nordrhein-Westfalen hat das Amtsgericht Düsseldorf den angeklagten Klimaaktivisten vom Vorwurf der Sachbeschädigung freigesprochen

Nach Überzeugung von Richter Timo Gehrling vom Mittwoch ließ sich die angeklagte Sachbeschädigung des Fotos selbst nach eingehender Begutachtung nicht feststellen. Zuvor hatte der Amtsrichter das in Rede stehende Foto im Gerichtssaal selbst unter die Lupe genommen. Der 58-jährige Klimaaktivist hatte im Prozess eingeräumt, Mitte Januar im Parlamentsgebäude das dort ausgestellte und preisgekrönte Pressefoto "Der Beter mit dem Bagger" beschmiert zu haben.

Das Foto zeigt ihn selbst kniend an der Abbruchkante vor einem riesigen Braunkohlebagger. Seine Kartoffelbrei-Aktion sei "keine Sachbeschädigung, sondern eine Kunstaktion am eigenen Bild" gewesen, hatte der Angeklagte argumentiert. "Es passte mir nicht, dass die ein Foto von mir in den Landtag hängen, während man gleichzeitig Lützerath abreißt." Er habe extra trockenen Kartoffelbrei genommen, und das Foto habe kaum etwas abgekommen. Er habe das Foto danach noch selbst mit dem Lappen einer Putzkraft gereinigt.

Die Anklage sah das anders. Demnach habe sich das Foto nach der Attacke gewellt und durch einen neuen Druck ersetzt werden müssen. Die Kosten dafür: knapp 62 Euro.

"Protestaktion am untersten Rand"

Aus Sicht von Richter Gehrling war das "eine Protestaktion am untersten Rand". Er hatte schon am ersten Verhandlungstag angeboten, das Strafverfahren wegen Sachbeschädigung wegen geringer Schuld ohne Auflagen einzustellen. Das aber hatte der Staatsanwalt abgelehnt. Der Aktivist müsse wenigstens 200 Euro an den BUND spenden und die Kosten für den Neudruck tragen.

Das aber hatte der Neusser Klimaaktivist abgelehnt, weil es ihm wie ein Schuldeingeständnis vorgekommen sei. Nach der Prüfung des angeblich beschädigten Ausstellungsstücks am Mittwoch forderte dann aber auch der Ankläger einen Freispruch.